Ausschreibung des Nutzungsplanverfahrens für den Windpark Chroobach auf Verlagen des Regierungsrates

Beschluss

In Sachen Projekt Windpark Chroobach hat der Gemeinderat Hemishofen an seiner Sitzung vom 4. April 2023 folgende verfahrensleitende Verfügung erlassen:

1. Das Nutzungsplanverfahren im Sinne von Art. 6 ff. Baugesetz für den Windpark Chroobach wird eingeleitet.

2. Das massgebliche Verfahren im Sinne von Art. 5 UVPV für die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Chroobach ist das Nutzungsplanverfahren.

3. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen ab der Veröffentlichung bzw. nach erfolgter Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, schriftlich Rekurs erhoben werden (Art. 16 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 20. September 1971).

Gemeinderat Hemishofen

Den Eintrag im Ambstblatt Schaffhausen vom 21.04.2023 finden Sie auf Seite 749.